Allgemeine Geschäftsbedingungen für ManageEngine-Produkte

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von ManageEngine Produkten von der MicroNova AG (nachfolgend MicroNova genannt). Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MicroNova abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, MicroNova hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MicroNova gelten auch dann, wenn MicroNova in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des AG, die Lieferung oder Leistung an den AG vorbehaltlos ausführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MicroNova gelten auch für künftige Geschäfte mit dem AG.
  2. Alle Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen, die zwischen MicroNova und dem AG getroffen werden, sind in dem betreffenden Vertrag und etwaigen Zusatzvereinbarungen schriftlich niederzulegen.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Soweit nicht anders angegeben ist, sind die Angebote von MicroNova an die in ihren Angeboten angegebenen Produktspezifikationen und Leistungen für die Dauer von 30 Tagen gültig, gerechnet ab dem Erstellungsdatum. Die Preise basieren auf Dollarpreisen und werden zum Zeitpunkt der Bestellung mit dem aktuellen Tageskurs in EURO (Schlusskurs Vortag) umgerechnet. Die Währungskurse werden einmal pro Tag automatisch aktualisiert. Quelle ist die Europäische Zentralbank.
  2. MicroNova behält sich einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn keine Liefermöglichkeit besteht. Keine Liefermöglichkeit besteht, wenn die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. MicroNova hat den Rücktritt vom Vertrag und den Rücktrittsgrund dem AG unverzüglich mitzuteilen.
  3. Ein Vertrag mit dem AG kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung, durch die Lieferung des bestellten Produktes, der Lizenz oder der Übersendung einer Rechnung an den AG durch MicroNova zustande.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise von MicroNova verstehen sich ab Werk. Verpackungs- und Versandkosten werden wie im jeweiligen Vertrag ausgewiesen gesondert berechnet.
  2. Alle Preise der Auftragsbestätigungen und Rechnungen gelten grundsätzlich in EURO, ausgeschlossen sind individuelle Vereinbarungen mit dem AG. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen von MicroNova nicht eingeschlossen. Sie wird in der jeweils gesetzlichen Höhe auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Maßgebend sind die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung welche in der Auftragsbestätigung festgehalten werden. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet.
  4. Sofern sich aus dem jeweiligen Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Preis für Lieferungen und Leistungen ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung oder Leistung und Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der zwei Wochen kommt der AG automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. MicroNova behält sich vor, eine Forderung sofort zur Zahlung fällig zu stellen und Vorauszahlung zu verlangen.

§ 4 Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Kommt der AG in Zahlungsverzug, so ist MicroNova berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu fordern, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt.
  2. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MicroNova anerkannt sind.
  3. Eine Abtretung von Ansprüchen des AG gegen MicroNova, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, ist ausgeschlossen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit, Verzug

  1. Lieferung:
    MicroNova ist bestrebt, Bestellungen umgehend zu bearbeiten und auszuliefern. Von MicroNova genannte Termine für die Erbringung der Lieferung oder Leistung sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine für die Erbringung der Lieferung oder Leistung durch MicroNova. Teillieferungen durch MicroNova sind zulässig, sofern sie für den AG nicht unzumutbar sind.
  2. Lieferverzug:
    Ereignisse höherer Gewalt berechtigen MicroNova auch innerhalb des Verzuges, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen gleich alle Umstände, die MicroNova nicht zu vertreten hat und durch die MicroNova die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und von MicroNova nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung.
  3. Annahmeverzug:
    Kommt der AG in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MicroNova berechtigt, gemäß §§ 280 ff. BGB vorzugehen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands in dem Zeitpunkt auf den AG über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Anstelle eines konkret nachzuweisenden Schadens ist MicroNova berechtigt, eine Schadenspauschale i.H.v. 25% der Auftragssumme zu verlangen. Dem AG ist gestattet, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 6 Nutzungsrechte bei Software

Ist Standardsoftware dritter Hersteller Liefergegenstand, so gelten die Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem AG geschlossen. MicroNova ist nur Vermittler. Der AG kann Nutzungsrechte nur in dem Umfang erwerben, wie sie der Softwarehersteller in seinen Lizenzbedingungen einräumt. Dem AG werden diese Lizenzbedingungen schon vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

§ 7 Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. MicroNova behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Vertragsverbindung mit dem AG vor.
  2. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MicroNova berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie Schadensersatz wegen Verzuges geltend zu machen.

§ 8 Gewährleistung und Schadensersatz

  1. Der AG hat erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen unverzüglich schriftlich zu rügen und geltend zu machen. Lieferungen, die sich zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs als mangelhaft herausstellen, werden nach Wahl von MicroNova nachgeliefert oder nachgebessert (Nacherfüllung). Die Nacherfüllung kann bei Software auch durch Lieferung einer neuen Softwareversion erfolgen. Der AG wird MicroNova bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung nach Kräften unterstützen. MicroNova kann die gewählte Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Liefert MicroNova zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der AG die gelieferte Sache zurück zu gewähren.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
  3. Bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen behält sich MicroNova vor, die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung entsprechenden Ansprüche gegen den Lieferanten, den Hersteller oder sonstigen Dritten an den AG abzutreten.
  4. Auf Schadensersatz haftet MicroNova unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet MicroNova nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  5. Bei der Feststellung, ob MicroNova ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht vollkommen fehlerfrei erstellt werden kann.
  6. Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet MicroNova insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der AG unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand, durch Zurückspielen der Sicherung, wiederhergestellt werden können.
  7. Die vorstehenden Regelungen zum Schadensersatz gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von MicroNova.

§ 9 Gefahrübergang, Transportversicherung

  1. Lieferungen durch MicroNova erfolgen ab Werk. Die Gefahr geht auf den AG über, wenn der Vertragsgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird; dies gilt auch beim Transport durch MicroNova.
  2. Im Falle der Versendung wird MicroNova auf Wunsch des AG auf dessen Kosten zu seinen Gunsten eine Transportversicherung abschließen. Transportschäden sind MicroNova sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 10 Wichtige Hinweise und Haftungsausschluss

  1. Inhalt des Onlineangebotes:
    Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der im Internet bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Vor der Ingebrauchnahme der bei uns erworbenen Produkte sind stets die in den Produkten beiliegenden Gebrauchsanweisungen enthaltenen Hinweise zu beachten.
  2. Teilnichtigkeit:
    Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleiben die sonstigen Klauseln sowie der Vertrag im Übrigen wirksam. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

§ 11 Datenschutz

Sämtliche persönlichen Daten werden vertraulich und nach den gültigen Datenschutzgesetzen behandelt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung Ihrer Daten an dritte Personen oder Firmen erfolgt nicht.

§ 12 Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG), auch wenn der AG seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird als Gerichtsstand der Unternehmenssitz der MicroNova AG vereinbart. MicroNova ist ebenfalls berechtigt, am Sitz des AG zu klagen.

Stand: 22.04.2016

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